Servicepartner für Ihre Tankanlage
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Fachbetrieb nach § 62 WHG
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Tankschutzdienst
Amtliche Abnahmen werden durch zugelassene Sachverständige durchgeführt. Regelmäßig geplante Termine für Sachverständigen-Abnahmen erleichtern eine kurzfristige Abnahme Ihrer technischen Anlagen.
Die Notwendigkeit von Sachverständigenprüfungen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Über mögliche Prüfpflichten Ihrer Anlagen beraten wir sie gerne.
Prüfpflichtige Anlagen:
Tankschutzdienst
Telefon: 040 59 28 04