Tankschutzdienst
Der Gesetzgeber stellt Anforderungen an die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, die unter anderem durch Beschichtungen von Lagerräumen, Auffangwannen oder Behältern erfüllt werden.
Die Anforderungen für Beschichtungen sind festgelegt in den Bau- und Prüfungsgrundsätzen für Beschichtungen für Beton-, Putz- und Estrichflächen von Auffangwannen und Auffangräumen für wassergefährdende Flüssigkeiten.Beschichtungen sind Abdichtungsmittel mit denen o.g. Flächen durch Streichen, Spritzen oder Rollen abgedichtet werden.
Die Beschichtungen sind u.a. notwendig bei:
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Telefon: 040 59 28 04